Ein Wahlarzt ist ein niedergelassener Arzt, der kein Vertragsverhältnis mit einer Krankenkasse hat. Wir legen eine Honorarnote, die vorerst von Ihnen zur Gänze bezahlt werden, es besteht aber die Möglichkeit, sich den Kassenanteil von der Krankenkasse rückerstatten zu lassen. Bei Barzahlung wird die Rechnung direkt von uns an die jeweilige Kasse weitergereicht.
Als Wahlarzt können wir uns ausreichend Zeit für das Arzt-PatientInnen Gespräch, für Anamnese, Untersuchung, Diagnostik, Beratung und Befundbesprechungen nehmen.
Da wir ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung ordinieren, kommt es in der Regel kaum zu Wartezeiten. Allerdings kann es auch bei uns Notfälle geben, die zu einer Verzögerung führen weil sie aufgrund ihrer Unvorhersehbarkeit nicht planbar sind, dies vor allem bei operativen Eingriffen, bei älteren Menschen oder sehr sehr jungen PatientInnen und gelegentlich ist auch eine Problemstellung weitaus komplexer, als das bei der Terminvereinbarung absehbar war. Ein Zeitfenster von einer halben Stunde sollten Sie jedenfalls mitbringen, damit weder Sie noch wir unter Stress kommen.
Wir haben eine Vereinbarung mit den Krankenkassen, wonach ihre Rezepte bei uns wie Kassenrezepte behandelt werden.
Als Wahlarzt können wir nicht direkt mit den Krankenkassen verrechnen. Unsere Tarife liegen über denen der Kassen. Einen Teil des bei uns zu zahlenden Honorars bekommen Sie von ihrer jeweiligen Krankenkasse refundiert. Unsere Honorarnote enthält bereits einen Antrag auf Kostenrückerstattung, den wir bei Barzahlung auch gleich für Sie weiterleiten. Viele unserer Patienten haben auch eine Zusatzversicherung mit Wahlarzttarif und bekommen daher von ihrem Zusatzversicherer alle Behandlungskosten ersetzt.